Erbrecht
Das nationale und internationale Erbrecht, d.h. die Beratung, Vorsorge im Interesse des Mandanten, ist geprägt von der Wunschvorstellung des Mandanten zur Regelung seiner Hinterlassenschaft, bei Beurteilung des rechtlich Machbaren, steuerlich Vernünftigen und planbaren. Dabei sollen und müßen angreifbare und rechtlich nicht vertretbare Konstruktionen im Interesse der Erbschaftskonsruktion, der eingesetzten Erben, Vermächtnisnehmer ect. vermieden werden.
Leistungen: Beratung für Testamente, Erbverträge ect.
Erbscheinsverfahren,
Erbauseinandersetzung mit Verwertung des Nachlaßes
Gerichts- und Klageverfahren
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